Die Logopädie im Erwachsenenbereich wird von Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin oder einem Facharzt / Fachärztin angeordnet:
Je nach Intervention werden die Kosten für die Logopädie vom Kanton (nachobligatorischer Bereich) oder von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse (OKP / KLV Art. 10/11) übernommen.
Nicht-verrechenbare Leistungen werden in Rücksprache mit dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Es besteht die Möglichkeit als Selbstzahler, die Kosten der logopädischen Intervention zu tragen.

Formular Anordnung Logopädie